Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts ist:
Clara Hippchen
Karl-Lehr-Str. 173
47057 Duisburg
Clara.hebamme@proton.me
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten (vgl. Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
Es werden – je nach Art der Betreuung – folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Stammdaten: Name, Vorname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E‑Mail), Geburtsdatum, Krankenversicherungsstatus/-nummer.
Gesundheits‑ und Sozialdaten (besondere Kategorien i.S.d. Art. 9 DSGVO): Anamnesen, Befunde, Schwangerschafts‑ und Geburtsverlauf, Laborwerte, Angaben zur Medikation, Still‑ und Ernährungsinformationen sowie sonstige Angaben zur gesundheitlichen Situation von Mutter und Kind.
Kursdaten: Angaben zur Teilnahme an Geburtsvorbereitungs‑ und Rückbildungskursen, gebuchte Termine, Kursprotokolle und Zahlungsdaten.
Abrechnungsdaten: Rechnungsnummern, Leistungsnachweise, Bankverbindungsdaten (sofern nötig), Versicherungs- und Beihilfeinformationen.
Kommunikationsdaten: Inhalte aus Telefonaten, E‑Mails, Kontaktformularen sowie ggf. Videotelefonie.
Die Daten werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Behandlungsvertrag und Gesundheitsversorgung: Dokumentation von Schwangerschafts‑, Geburts‑ und Wochenbettbetreuung, Erbringung von Vorsorge‑ und Nachsorgeleistungen, Still‑ und Ernährungsberatung, Kursorganisation und Durchführung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrags/ver‑ und vorvertragliche Maßnahmen) sowie für Gesundheitsdaten Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 b BDSG (Behandlung im Gesundheitsbereich).
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen: Die Berufsordnung für Hebammen NRW (§ 6 Abs. 2 HebBO NRW) verpflichtet zur lückenlosen Dokumentation und zur Aufbewahrung der Unterlagen für mindestens zehn Jahre. Auch § 630f Abs. 3 BGB schreibt eine zehnjährige Aufbewahrung der Patientenakten vor. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Abrechnung und Finanzbuchhaltung: Übermittlung abrechnungsrelevanter Daten an Krankenkassen und private Versicherungen, Erstellung von Rechnungen und Buchführung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO.
Kurse und Informationsveranstaltungen: Anmeldung, Organisation und Durchführung von Kursen. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragserfüllung) und lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an effizienter Kursorganisation).
Kommunikation und Terminverwaltung: Bearbeitung von Anfragen und Terminabsprachen, auch über digitale Kanäle (Telefon, E‑Mail, Video‑Calls). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. lit. f DSGVO.
Werbliche Zwecke und Newsletter: Nur nach ausdrücklicher Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); diese kann jederzeit widerrufen werden.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.
Deine Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist:
Krankenkassen und Beihilfestellen, soweit die Daten für die Abrechnung gesetzlich vorgesehener Leistungen benötigt werden.
Abrechnungsdienstleister (z. B. Severins GmbH oder vergleichbare), wenn die Rechnungsstellung ausgelagert wird. Hierzu besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Ärztinnen und Ärzte bzw. Kliniken, wenn eine ärztliche Mit‑ oder Weiterbehandlung notwendig ist.
Laboratorien für die Auswertung von Untersuchungen.
Steuerberater*innen, Finanzbehörden im Rahmen gesetzlicher Pflichten.
Digitaler Dokumentationsdienst Hebamio: Zur strukturierten Erfassung und Verarbeitung von Daten nutzt die Hebamme die Software Hebamio. Hebamio dient als zentrale Plattform zur Verwaltung von Klientinnen‑ und Kursdaten. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Vertragserfüllung sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für das berechtigte Interesse an effizienter Praxisorganisation. Mit dem Anbieter von Hebamio besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag; die Daten werden ausschließlich auf Servern innerhalb der EU gespeichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.
Vertretende Hebammen, falls eine Vertretung notwendig ist; sie erhalten nur die für die Betreuung erforderlichen Daten.
Eine Übermittlung in Staaten außerhalb der EU/des EWR findet nicht statt, es sei denn, dies ist in Einzelfällen im Rahmen digitaler Kommunikationsdienste erforderlich. In diesem Fall werden geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO sichergestellt.
Die Hebamme ist gesetzlich verpflichtet, die Dokumentation mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren (§ 6 Abs. 2 HebBO NRW; § 630f Abs. 3 BGB). Innerhalb dieser Frist wird regelmäßig geprüft, ob eine weitere Aufbewahrung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Daten aus unverbindlichen Anfragen oder Kursvoranmeldungen, die nicht zu einem Vertragsabschluss führen, werden nach Bearbeitung oder spätestens nach sechs Monaten gelöscht.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Unterlagen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben sicher vernichtet bzw. gelöscht. Digitale Daten, die über Hebamio gespeichert wurden, werden nach Ablauf der Frist automatisiert gelöscht.
Für die Dokumentation und Verwaltung der Leistungen nutzt die Hebamme die Software Hebamio. Diese Plattform ermöglicht die sichere digitale Erfassung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Betreuten und Kursteilnehmerinnen. Zu den verarbeiteten Daten gehören insbesondere:
Namen, Kontakt‑ und Kursdaten, Gesundheits‑ und Verlaufsdaten,
gebuchte Leistungen und Kurszeiten,
Rechnungs‑ und Zahlungsinformationen.
Hebamio verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Hebammenleistungen. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Behandlungsvertrags) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer effizienten Praxis‑ und Kursverwaltung). Es besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter; die Server befinden sich innerhalb der EU. Näheres zum Datenschutz bei Hebamio findest du in deren Datenschutzerklärung.
Sie haben als betroffene Person jederzeit folgende Rechte:
Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie können Auskunft über die gespeicherten Daten und deren Verarbeitung verlangen.
Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie können die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten verlangen.
Löschung (Art. 17 DSGVO): Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie haben das Recht, die Verarbeitung unter bestimmten Voraussetzungen einschränken zu lassen.
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie haben das Recht, Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an eine andere verantwortliche Stelle übertragen zu lassen.
Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Sie können der Verarbeitung widersprechen, wenn diese auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder lit. f DSGVO beruht.
Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO): Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO): Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Für Nordrhein‑Westfalen ist dies die:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 38424‑0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Zur Ausübung deiner Rechte genügt eine formlose Mitteilung an die oben genannte verantwortliche Stelle.
Die Angabe der unter Ziffer 2 genannten Daten ist für den Abschluss und die Durchführung des Behandlungsvertrags erforderlich. Ohne diese Daten kann keine Betreuung erfolgen. Die Bereitstellung freiwilliger Daten basiert auf deiner Einwilligung und kann jederzeit widerrufen werden.
Die Hebamme trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um deine Daten vor Manipulation, Verlust, Zerstörung oder unbefugtem Zugriff zu schützen. Dazu gehören verschlüsselte Datenübertragung, Zugangskontrollen und regelmäßige Sicherung der Systeme. Bei elektronischer Dokumentation über Hebamio gelten die dort implementierten Schutzmaßnahmen; alle Mitarbeitenden sind auf Vertraulichkeit verpflichtet.
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig (Stand: 01.07.2025). Sie wird regelmäßig überprüft und an rechtliche Änderungen oder Änderungen der Datenverarbeitungsprozesse angepasst. Die jeweils aktuelle Version ist bei der Hebamme erhältlich.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme Clara Hippchen nachfolgend Hebamme genannt.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. [1]
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
Sonstiges:
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
Für die Durchführung von Onlinekursen und digitalen Beratungsangeboten wird das Praxisportal WebPrax genutzt.
Mit der Anmeldung zu einem Onlineangebot erklären sich die Teilnehmenden mit der Nutzung dieser Plattform einverstanden.
Die Teilnahme an Onlineveranstaltungen setzt eine stabile Internetverbindung sowie ein geeignetes Endgerät (z. B. Computer, Tablet oder Smartphone) mit Kamera und Mikrofon voraus.
Während der Veranstaltung können der Name sowie – sofern die Kamera aktiviert ist – das Bild der Teilnehmenden für andere Teilnehmende sichtbar sein. Die Teilnahme erfolgt freiwillig.
Aufzeichnungen der Veranstaltung durch Teilnehmende sind nicht gestattet. Ebenso ist die Weitergabe von Zugangsdaten oder Kurslinks an Dritte untersagt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Nutzung der Plattform WebPrax ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Onlineangebots und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Mit der Anmeldung zu einem Onlinekurs erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Bedingungen einverstanden.
6. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AVB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung[2]. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Für HgE, in deren Bundesland keine Vergütung der Betriebskosten in der Privat-GO vorgesehen ist:
Sofern die Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung keine Vergütung der Leistungen analog dem Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vorsieht, gelten die Erstattungssätze des Ergänzungsvertrages.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der /dem (Name der Einrichtung) vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
(1) Zur Hebamme/Kursort sollen nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebracht werden. Geld und Wertsachen werden in zumutbarer Weise verwahrt. Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum der Hebamme über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden.
(2) Für eingebrachte Sachen, die in der Obhut der Leistungsempfängerin bleiben, und für Fahrzeuge der Leistungsempfängerin und von Begleitpersonen, die auf dem Grundstück Hebamme/Kursort oder auf einem von der Hebamme bereit gestellten Parkplatz abgestellt sind, haftet die Hebamme nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; das Gleiche gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen, die nicht zur Verwahrung übergeben wurden.
[1] Bei Selbstzahlerinnen im Freistaat Sachsen richtet sich das Leistungsangebot und die Honorierung nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, da der Freistaat Sachsen über keine Privatgebührenordnung mehr verfügt.
[2] Bei Selbstzahlerinnen im Freistaat Sachsen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, da der Freistaat Sachsen über keine Privatgebührenordnung mehr verfügt.
Tüketici, ağırlıklı olarak ticari veya bağımsız mesleki faaliyetlerine atfedilemeyecek amaçlarla hukuki bir işlem gerçekleştiren herhangi bir gerçek kişidir. Ebe/ebelik pratiği katılımcıya şunu belirtmektedir: Bu sözleşmeyi 14 gün içerisinde sebep göstermeksizin fesih hakkına sahipsiniz. İptal süresi sözleşmenin imzalandığı günden itibaren 14 gündür. Cayma hakkınızı kullanmak için, bu sözleşmeden çekilme kararınızı ebeye açık bir beyanla (örneğin posta veya e-posta yoluyla gönderilen bir mektup) bildirmelisiniz. İptal süresinin karşılanması için, iptal hakkınızı kullandığınıza ilişkin bildirimi, iptal süresi dolmadan göndermeniz yeterlidir.
İptalin sonuçları
Ebe/ebelik muayenehanesi, katılımcıdan aldığı tüm ödemeleri derhal, ancak en geç iptal bildiriminin alındığı günden itibaren 14 gün içinde geri ödemek zorundadır. Katılımcı, hizmetin iptal döneminde başlamasını talep etmişse, o ana kadar kullanılan hizmetin oranına karşılık gelen uygun bir tutarı ebelik muayenehanesine ödemek zorundadır.